Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwsV)
Für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Einhaltung der Anlagenverordnung (AwSV) in der heutigen regulierten Wirtschaft entscheidend. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Sicherstellung der Konformität Ihrer Anlagen. Unser Expertenteam leistet umfangreiche Dienste, damit Ihre Anlagen den hohen gesetzlichen Anforderungen in Deutschland gerecht werden. Mit unserer Hilfe ist der rechtskonforme Betrieb Ihrer Anlagen gewährleistet.
Was ist die AwSV?
Die Verordnung für wassergefährdende Stoffe regelt in Deutschland den Umgang mit Stoffen, die eine Gefahr für Gewässer darstellen. Ziel ist der Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer vor Verunreinigungen durch wassergefährdende Stoffe.
Kernpunkte:
- Einstufung wassergefährdender Stoffe: Chemikalien, Öle, Laugen oder Säuren werden gemäß ihrer Gefahr für Gewässer in drei Kategorien (WGK 1 bis WGK 3) eingestuft.
- Prüfung und Überwachung von Anlagen: Betreiber müssen sicherstellen, dass Anlagen den technischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen.
- Präventionsmaßnahmen: Maßnahmen zur Vermeidung von Leckagen und Austritten wassergefährdender Stoffe müssen nachgewiesen werden.
Anwendungsbereiche:
- Industrieanlagen
- Lagerstätten
- Heizölverbraucheranlagen
- Betriebe mit Produktionsprozessen, die wassergefährdende Stoffe verwenden
Bereich | Ausprägung | Rechtsgrundlage |
---|---|---|
Wassergefährdungsklassen (WGK) | WGK 1 (schwach), WGK 2 (deutlich), WGK 3 (stark), zusätzlich „allgemein wg-stoffe“ | § 3, Anlage 1 AwSV; Kriterien: Toxizität, Abbaubarkeit, Mobilität |
Gefährdungsstufen & Anforderungen | Abhängig von Stoffklasse + Menge/Gefahrenpotenzial ergeben sich technische Vorgaben (z. B. Auffangräume, Leckageüberwachung) | §§ 39–40 AwSV |
Prüfung & Abnahme | Regelmäßige Prüfpflicht (§ 46): Dichtheit, Sicherheitseinrichtungen; Sachverständige führen Wartung und Mängelbehebung durch | § 46 AwSV; Prüfungen auch nach WHG + AwSV |
Dokumentation & Bescheinigungen | Eignungsfeststellung (§ 41/42): Gutachten zur Anlagenkonformität; Bescheinigung der Betriebssicherheit durch Sachverständige | §§ 41–42 AwSV |
Mängelmanagement | Mängelabhängig: Unterscheidung geringfügig (Frist) vs. gefährlich (Stilllegung, sofortige Maßnahmen) | §§ 47–48 AwSV |
Übergangsregelungen | Für bestehende Anlagen gelten abgestufte Pflichten bis zur vollständigen Umsetzung | § 68 AwSV |
Für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die Einhaltung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen entscheidend. Diese Verordnung schützt die Umwelt, insbesondere Gewässer, vor schädlichen Einflüssen durch unsachgemäßen Betrieb oder mangelhafte Sicherheit der Anlagen. Wir unterstützen Sie umfassend dabei, die gesetzlichen Anforderungen der AwSV zu erfüllen und einen sicheren, rechtskonformen Betrieb Ihrer Anlagen zu gewährleisten.
Unsere Dienstleistungen
1. Erstellen von Konformitätsgutachten:

Unsere amtlich anerkannten Sachverständigen erstellen Gutachten, die für Anträge nach § 42 AwSV notwendig sind. Diese Gutachten prüfen die Sicherheit und Rechtskonformität Ihrer Anlagen.
2. Eignungsfeststellungen (§ 42 AwSV):

Wir bewerten geplante oder bestehende Anlagen und prüfen, ob diese den Anforderungen entsprechen.
3. Bescheinigungen (§ 41 AwSV):

Unsere Bescheinigungen bestätigen, dass Ihre Anlagen gesetzeskonform und sicher betrieben werden können.
4. Abnahmen (§ 46 AwSV):

Nach Fertigstellung oder wesentlichen Änderungen Ihrer Anlagen übernehmen wir die Abnahme durch Sachverständige, um die Konformität zu gewährleisten.
Unsere Zusatzleistungen
Neben der rechtlichen Prüfung bieten wir:
Beratung zu Umweltmanagementsystemen: Unterstützung bei der Integration der Anforderungen in Ihre bestehenden Prozesse.
Workshops und Schulungen: Vermittlung von Best Practices im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, um die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Sachverständigen Organisation: 1.ARGE TPO e.V
Als stolzes Mitglied der 1.ARGE TPO e.V., einer amtlich anerkannten Sachverständigenorganisation, setzen wir Maßstäbe in der Sicherheits- und Umweltberatung. Für Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist die strikte Einhaltung der Anlagenverordnung unerlässlich.
Zur Homepage: https://www.tpo-online.de/