Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Schutz der Gewässer in Deutschland und stellt Betreiber von Anlagen und Betrieben vor zahlreiche Anforderungen. Besonders beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, bei Indirekteinleitungen oder beim Betrieb von AwSV-Anlagen sind WHG Genehmigungen erforderlich.

Die LEOMA GmbH unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung dieser Vorgaben – von der Analyse der Genehmigungspflicht bis zur Erstellung der vollständigen Antragsunterlagen.
Benutzungsarten nach WHG (§9)
| Benutzungsart | Beispiel | Genehmigungspflicht (§ 8 WHG) |
|---|---|---|
| Einleiten von Abwasser in ein Gewässer (Direkteinleitung) | Einleitung aus Kläranlage in Fluss | Immer genehmigungspflichtig |
| Einleiten von Abwasser in öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) | Industrieabwasser in städtische Kläranlage | Genehmigungspflicht nach WHG i. V. m. AbwV / Indirekteinleiterverordnungen der Länder |
| Entnehmen und Ableiten von Grundwasser | Brunnen für Kühlung, Beregnung, Industrie | Genehmigungspflichtig |
| Entnehmen und Ableiten von Oberflächenwasser | Wasser aus Fluss oder See zur Kühlung | Genehmigungspflichtig |
| Aufstauen oder Absenken von Gewässern | Wehranlage, Staubecken | Genehmigungspflichtig |
| Entnehmen fester Stoffe aus Gewässern | Kies- oder Sandabbau | Genehmigungspflichtig |
| Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer | Wärmeeinleitung, Chemikalien, Kühlwasser | Genehmigungspflichtig |
| Grundwasser anbohren, zutage fördern oder ableiten | Baugrundwasserabsenkung, Brunnenbohrung | Genehmigungspflichtig |
| Versickern von Abwasser | Versickerung über Sickergrube oder Rigole | Genehmigungspflichtig |
| Sonstige Benutzungen | z. B. künstliche Grundwasseranreicherung | Genehmigungspflichtig |
Überblick Unserer Leistungen bei WHG Genehmigungen
- Prüfung der Genehmigungspflicht
Klärung, ob Ihr Vorhaben oder Ihre Anlage nach WHG genehmigungspflichtig ist. - Indirekteinleitungen
Erstellung von Anträgen zur Einleitung in öffentliche Abwasseranlagen inkl. Abstimmung mit den Behörden. - AwSV-Anlagen
Unterstützung bei der Genehmigung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. - Erstellung von Antragsunterlagen
Vollständige Zusammenstellung inkl. technischer Beschreibungen, Sicherheitsbetrachtungen und Fachgutachten. - Behördenkommunikation
Begleitung und Koordination im gesamten Verfahren mit zuständigen Wasserbehörden. - Koordination von Fachgutachtern
Einbindung externer Sachverständiger für Spezialthemen (z. B. Bodenschutz, Grundwasser, Rückhalteanlagen).
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch fundierte Expertise im Wasserrecht
- Effiziente Antragsstellung durch strukturierte Unterlagen und klare Abläufe
- Behörden- und Praxiserfahrung aus zahlreichen Projekten
- Ganzheitliche Unterstützung von der Genehmigungsprüfung bis zur Erteilung
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