Störfallbeauftragter

Betriebe, in denen mit gefährlichen Stoffen oberhalb bestimmter Mengenschwellen gearbeitet wird, gelten als Störfallbetriebe nach der Störfall-Verordnung (12. BImSchV). Sie sind verpflichtet, ein umfassendes Sicherheitskonzept vorzuhalten und in vielen Fällen einen Störfallbeauftragten zu bestellen.

Mit einem externen Störfallbeauftragten der LEOMA GmbH sichern Sie die Einhaltung aller gesetzlichen Pflichten, reduzieren Risiken für Mensch und Umwelt und schaffen Transparenz gegenüber Behörden und Öffentlichkeit.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Übernahme der gesetzlichen Aufgaben gemäß 12. BImSchV
  • Erstellung und Aktualisierung von Sicherheitsberichten & Störfallkonzepten
  • Unterstützung bei Ausbreitungsrechnungen und Risikoanalysen
  • Beratung zu Präventions- und Schutzmaßnahmen im Betrieb
  • Kommunikation mit Behörden & Öffentlichkeit im Rahmen der Störfallpflichten
  • Schulungen & Unterweisungen für Mitarbeitende und Führungskräfte

Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH

  • Fachkräfte mit fundierter Erfahrung im Immissions- und Anlagenschutz
  • Rechtssicherheit und Entlastung bei komplexen Anforderungen
  • Praxisorientierte Umsetzung – von Konzepten bis zu Behördenkommunikation
  • Ganzheitlicher Blick auf Betriebssicherheit und Umweltschutz

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