Der Schutz unserer Gewässer ist ein zentrales Anliegen des Umweltrechts. Unternehmen, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen, sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) verpflichtet, besondere Vorkehrungen zu treffen – oft auch durch die Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten.
Mit einem externen Gewässerschutzbeauftragten der LEOMA GmbH sichern Sie nicht nur die Einhaltung aller Vorschriften, sondern profitieren auch von praxisnaher Beratung, um Umweltrisiken zu minimieren und Haftungsrisiken zu vermeiden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach WHG und AwSV
- Prüfung und Bewertung von Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
- Beratung zu technischen & organisatorischen Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei Genehmigungen und Behördenverfahren
- Dokumentation & Berichte für den rechtskonformen Betrieb
- Schulungen & Sensibilisierung für Mitarbeitende im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch erfahrene Fachkräfte
- Praxisorientierte Beratung für Ihre Branche
- Entlastung interner Ressourcen
- Nachhaltiger Beitrag zum Umweltschutz
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