Anlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungspflichtig sind, unterliegen strengen Anforderungen. Genehmigungsverfahren sind komplex, zeitintensiv und erfordern ein tiefes Verständnis von Technik, Recht und Umwelt. Fehler oder Verzögerungen können Projekte erheblich verteuern oder sogar gefährden. Hier kommt das Genehmigungsmanagement ins Spiel!
Die LEOMA GmbH unterstützt Sie im gesamten Prozess – von der Antragsstellung bis zur erfolgreichen Genehmigung. Mit unserer Erfahrung im Genehmigungsmanagement nach BImSchG sichern Sie sich eine effiziente, rechtssichere und praxisnahe Umsetzung.

Rechtlicher Rahmen (kompakt)
| Bereich | Ausprägung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Genehmigungspflichtige Anlagen | Anlagen nach Anhang 1 der 4. BImSchV; unterteilt in genehmigungsbedürftig und nicht genehmigungsbedürftig | § 4 BImSchG, 4. BImSchV |
| Genehmigungsverfahren | Vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) oder förmliches Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung, UVP-Pflicht möglich) | §§ 6–10 BImSchG, 9. BImSchV |
| Prüfung & Anforderungen | Einhaltung von Emissions- und Immissionsgrenzwerten, Stand der Technik, Sicherheit, Abfall- und Gewässerschutz | §§ 5, 6 BImSchG; TA Luft, TA Lärm |
| Beteiligung & Öffentlichkeit | Behördenbeteiligung, ggf. Träger öffentlicher Belange, Nachbarn, Öffentlichkeit bei förmlichem Verfahren | § 10 BImSchG |
| Betriebsorganisation | Anzeige- und Mitteilungspflichten bei Änderungen, Nebenbestimmungen in Genehmigungsbescheiden, Betreiberpflichten | §§ 15–17 BImSchG |
| Überwachung | Regelmäßige behördliche Überwachung, Anordnungen zur Mängelbehebung, Betriebsuntersagung bei Gefahren | §§ 52–55 BImSchG |
| Änderungen von Anlagen | Anzeige- oder Genehmigungspflichtig, abhängig von Relevanz und Auswirkungen auf Schutzgüter | § 16 BImSchG |
| Übergangsregelungen | Für bestehende Anlagen gelten Übergangsfristen bei Anpassung an neue Rechtsvorgaben | § 67 BImSchG |
Überblick Unsere Leistungen im Genehmigungsverfahren BImSchG
| Leistung | Beschreibung |
|---|---|
| Prüfung der Genehmigungspflicht | Klärung, ob eine Anlage nach BImSchG genehmigungspflichtig ist und unter welche Kategorie sie fällt. |
| Erstellung & Betreuung von Anträgen | Vollständige Antragsunterlagen inklusive Antragsformblätter, Anlagendokumentation und erforderlicher Gutachten. |
| Koordination von Fachgutachten | Zusammenarbeit mit Sachverständigen (z. B. für Emissionen, Schall, Sicherheit) und Integration der Ergebnisse in den Antrag. |
| Behördenkommunikation | Begleitung von Terminen, Fristenmanagement und kontinuierliche Abstimmung mit den zuständigen Behörden. |
| Unterstützung bei Fachfragen | Fachliche Beratung zu Störfallrecht, TA Luft, TA Lärm und weiteren relevanten Vorschriften. |
| Projektmanagement | Ganzheitliche Koordination aller Beteiligten für einen reibungslosen Ablauf bis zur Genehmigung. |
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch Expertenwissen im BImSchG
- Zeit- und Kostenersparnis durch effiziente Prozessgestaltung
- Individuelle Beratung auf Ihre Branche und Anlagen zugeschnitten
- Ganzheitliche Betreuung von der Antragsstellung bis zur Genehmigung
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