Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes und im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) verbindlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitsbedingungen systematisch zu beurteilen, Gefährdungen zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.

Die LEOMA GmbH unterstützt Unternehmen bei der rechtssicheren Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen – praxisnah, verständlich und branchenübergreifend.
Überblick über unsere Leistung der Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung von Gefährdungen
- Analyse aller Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Prozesse
- Betrachtung physikalischer, chemischer, biologischer und organisatorischer Risiken
- Bewertung & Dokumentation
- Strukturierte Bewertung nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit
- Erstellung rechtssicherer Dokumentationen als Nachweis gegenüber Behörden
- Ableitung von Schutzmaßnahmen
- Technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen
- Integration in bestehende Arbeitsschutz- und Managementsysteme
- Spezielle Gefährdungsbeurteilungen
- Gefahrstoffe (GefStoffV)
- Mutterschutz (MuSchG)
- Psychische Belastungen
- Betriebsmittel & Maschinen
- Regelmäßige Aktualisierung
- Anpassung bei Änderungen von Prozessen, Arbeitsmitteln oder rechtlichen Anforderungen
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch fundierte Expertise und aktuelle Gesetzeskenntnis
- Praktikable Lösungen statt theoretischer Ansätze
- Individuelle Beratung abgestimmt auf Ihre Branche und Betriebsgröße
- Ganzheitliche Unterstützung von der Erstaufnahme bis zur fortlaufenden Aktualisierung
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