Viele gesetzliche Vorgaben verlangen die Bestellung spezialisierter Beauftragter – von Abfall- bis hin zu Störfallthemen. Nicht jedes Unternehmen verfügt intern über die nötigen Fachkräfte. Die LEOMA GmbH stellt Ihnen erfahrene externe Beauftragte, die Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen und Sie gleichzeitig praxisnah beraten.

Rechtlicher Rahmen (kompakt)
| Externe Beauftragte | Obligatorisch (wann) | Optional (wann sinnvoll) |
|---|---|---|
| Abfallbeauftragter | Bei bestimmten Betrieben nach AbfBeauftrV / § 59 KrWG (z. B. genehmigungsbedürftige Abfallanlagen, bestimmte gefährliche Abfallmengen). | Wenn keine Pflicht greift, zur Compliance/Optimierung der Abfallprozesse. |
| Gefahrgutbeauftragter | Für Unternehmen, die am Gefahrgutverkehr beteiligt sind; Ausnahmen in GbV § 2 (Kleinmengen etc.). | Bei geringer Tätigkeit ohne Pflicht – zur Rechtssicherheit und Schulung. |
| Immissionsschutz-beauftragter | Für bestimmte BImSchG-Anlagen nach 5. BImSchV (Anhang I). | Für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen zur Umwelt-Compliance. |
| Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) | ASiG: Für alle Arbeitgeber (interne oder externe Betreuung möglich). | Zusätzliche Kapazität/Expertise, z. B. projektweise. |
| Brandschutzbeauftragter | Wenn behördlich/bauordnungsrechtlich/versicherungsseitig gefordert; Leitlinien DGUV I 205-003 / vfdb 12-09/01. | Präventiv zur Organisation/Schulung, auch ohne formale Pflicht. |
| CE-Beauftragter | Keine gesetzliche „Beauftragten-Pflicht“ – Herstellerpflichten trotzdem zwingend. | Als Rolle zur CE-Compliance (Maschinen-VO/-RL) und Risikobeurteilung. |
| Gewässerschutz-beauftragter | Fallweise behördlich angeordnet (WHG/AwSV-Kontext); nicht überall Standardpflicht. | Für AwSV-Anlagen zur Entlastung und Nachweisführung. |
| Gefahrstoffbeauftragter | Kein gesetzlich definierter Pflicht-„Beauftragter“ (Pflichten aus GefStoffV bestehen dennoch). | Für Gefahrstoffmanagement (Kataster, SDB, Unterweisung). |
| Laserschutzbeauftragter | Pflicht bei Laser Klassen 3R/3B/4 nach OStrV § 5/TROS Laser. | Bei Klasse 1/2 als Best-Practice. |
| Strahlenschutzbeauftragter | Bei genehmigungs-/anzeigepflichtigen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung nach StrlSchG. | Für Audits/Organisation, wenn keine Pflicht greift. |
| SiGeKo | BaustellV § 3: Pflicht, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind (mit Schwellen nach RAB 30). | Auch unterhalb der Schwellen zur Koordination/Sicherheit. |
| Umweltmanagement-beauftragter | Pflicht im Systemrahmen (z. B. EMAS; Rollen nach ISO 14001 zuzuweisen) – gesetzlich nicht generell. | Für Aufbau/Betrieb von UMS, Audits, Berichte. |
| Störfallbeauftragter | Für Störfallbetriebe nach 12. BImSchV / in 5. BImSchV geregelte Fälle. | Nahe Schwellenwerten zur Risikovorsorge/Behördenkommunikation. |
| Explosionsschutz-beauftragter | Kein gesetzlich vorgeschriebener „Beauftragter“; Explosionsschutzdokument ist jedoch Pflicht (BetrSichV/GefStoffV). | Als verantwortliche Rolle für Zonenkonzepte, Zündquellenbewertung, Dokumentation. |
Unsere externen Beauftragten im Überblick
♻️ Abfallbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
- Überwachung und Organisation der Abfallwirtschaft, Abfallbilanzen, Beratung zur Abfallvermeidung.
🚛 Gefahrgutbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), ADR/RID/IMDG, GGVSEB
- Rechtssichere Organisation und Dokumentation von Gefahrguttransporten.
☁️ Immissionsschutzbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Überwachung und Beratung zu Emissionen, Genehmigungsverfahren, Umweltschutzmaßnahmen.
👷 Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
- Rechtliche Grundlage: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Gefährdungsbeurteilungen, Prävention, Schulungen und Beratung im Arbeitsschutz.
🔥 Brandschutzbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: vfdb-Richtlinie 12-09/01, Arbeitsstättenverordnung
- Organisation des Brandschutzes, Brandschutzordnungen, Flucht- & Rettungspläne.
🏷️ CE-Beauftragter
- Rechtliche Grundlage: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, künftig Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Risikobeurteilungen, EG-Konformitätserklärungen, Dokumentationspflichten.
💧 Gewässerschutzbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
- Beratung und Überwachung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
⚗️ Gefahrstoffbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), REACH/CLP-Verordnung
- Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen.
🔬 Laserschutzbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS Laserstrahlung
- Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte und Schulungen für Laseranlagen.
☢️ Strahlenschutzbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- Strahlenschutzkonzepte, Betriebsanweisungen, Unterweisungen.
🦺 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Rechtliche Grundlage: Baustellenverordnung (BaustellV)
- Erstellung des SiGe-Plans, Koordination von Schutzmaßnahmen auf Baustellen.
🌍 Umweltmanagementbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: ISO 14001, EMAS-Verordnung
- Betreuung von Umweltmanagementsystemen, interne Audits, Umweltberichte.
⚠️ Störfallbeauftragter
- Rechtliche Grundlage: 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
- Erstellung von Störfallkonzepten und Sicherheitsberichten, Behördenkommunikation.
Ihre Vorteile mit externe Beauftragte der LEOMA GmbH
- Rechtssicherheit durch erfahrene Fachkräfte
- Entlastung Ihrer internen Ressourcen
- Praxisorientierte Beratung für effiziente und nachhaltige Prozesse
- Ganzheitliche Betreuung – von Dokumentation bis Schulungen
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