AwSV Best Practices und häufige Fehler

AwSV best practices der LEOMA GmbH. Efahren Sie die wichtigstens Dinge rund um ihre Anlage und was es zu vermeiden gilt.

AwSV Anlagen Best Practices sind für Betreiber und Planer entscheidend, um rechtssicher und effizient mit wassergefährdenden Stoffen umzugehen.

Der Schutz unserer Gewässer ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sorgt seit 2017 für einheitliche Regeln in ganz Deutschland. Sie betrifft praktisch jede Anlage, in der wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden – vom Heizöltank über Galvanikanlagen bis hin zu Feuerverzinkereien.

Für Betreiber und Planer bedeutet das: Wer seine Anlage rechtssicher und nachhaltig betreiben möchte, muss sowohl die technischen Vorgaben kennen als auch die organisatorischen Pflichten im Griff haben.

LAU vs. HBV – was ist der Unterschied?

LAU Anlagen - Lagern, Abfüllen und Umfüllen
  • LAU-Anlagen: Lagern, Abfüllen, Umschlagen. Typisch sind Tanklager, Umschlagplätze oder Containerflächen.
HBV - Herstellen, Behandeln und Verwenden
  • HBV-Anlagen: Herstellen, Behandeln, Verwenden. Dazu zählen Produktionsprozesse wie Galvanikbäder, Lackieranlagen oder Feuerverzinkereien.

Beide Anlagentypen unterliegen der AwSV – allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während bei LAU-Anlagen die Rückhaltung und sichere Lagerung im Vordergrund stehen, sind bei HBV-Anlagen zusätzlich die Prozesse und der laufende Betrieb kritisch.

AwSV Best Practices für Planung und Betrieb

Technisch:

  • Rückhalteeinrichtungen so dimensionieren, dass mindestens das Volumen des größten Behälters sicher aufgefangen wird.
  • Auffangwannen aus zugelassenen Materialien (z. B. nach StawaR oder DIBt) verwenden und auf fachgerechte Schweiß- und Abdichtarbeiten achten.
  • Bodenflächen flüssigkeitsdicht ausführen und Abflüsse konsequent sichern.
  • In der Oberflächentechnik (z. B. Galvanik) bewährt sich der Einsatz von säurefesten Wannen, geschlossenen Hallenbereichen und permanenter pH-Überwachung.

Organisatorisch:

  • Vollständige Anlagendokumentation nach § 43 AwSV führen und regelmäßig aktualisieren.
  • Betriebsanweisungen erstellen, die auch klare Notfallmaßnahmen enthalten.
  • Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich schulen – mit schriftlichem Nachweis.
  • Regelmäßige Eigenkontrollen und Begehungen durchführen und dokumentieren.

Zusammenarbeit:

  • Prüfpflichtige Anlagen rechtzeitig durch anerkannte Sachverständige kontrollieren lassen.
  • Für Einbau, Umbau oder Stilllegung die vorgeschriebenen Fachbetriebe nach § 62 AwSV beauftragen.
  • Notfall- und Störfallpläne erstellen und im Ernstfall sofort handeln (Stillsetzen, Leckage sichern, Behörde informieren).

Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet

FehlerRisikoLösung
Zu kleines oder fehlendes RückhaltevolumenAustritt in Boden/GewässerRückhaltung an größten Behälter anpassen
Fehlende Prüfungen durch SachverständigeBetriebsuntersagung, BußgelderPrüfintervalle einhalten, Termine fest planen
Unvollständige DokumentationBeanstandung durch BehördenAnlagenbuch, Lagepläne, Prüfberichte aktuell halten
Keine oder veraltete BetriebsanweisungFehlbedienung, StörfälleAnweisung mit Notfallplan erstellen und jährlich unterweisen
Reparaturen ohne FachbetriebFalsche Ausführung, HaftungsrisikoNur zertifizierte Fachbetriebe einsetzen


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