Externe Beauftragte

Viele gesetzliche Vorgaben verlangen die Bestellung spezialisierter Beauftragter – von Abfall- bis hin zu Störfallthemen. Nicht jedes Unternehmen verfügt intern über die nötigen Fachkräfte. Die LEOMA GmbH stellt Ihnen erfahrene externe Beauftragte, die Ihre rechtlichen Pflichten erfüllen und Sie gleichzeitig praxisnah beraten.

Externe Beauftragte bei LEOMA GmbH: Von AbfallbeauftragterGefahrgutbeauftragterImmissionsschutzbeauftragterFachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)BrandschutzbeauftragterCE-BeauftragterExplosionsschutzbeauftragterGewässerschutzbeauftragterGefahrstoffbeauftragterLaserschutzbeauftragterStrahlenschutzbeauftragterSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)UmweltmanagementbeauftragterStörfallbeauftragter
Rechtlicher Rahmen (kompakt)
Externe BeauftragteObligatorisch (wann)Optional (wann sinnvoll)
AbfallbeauftragterBei bestimmten Betrieben nach AbfBeauftrV / § 59 KrWG (z. B. genehmigungs­bedürftige Abfallanlagen, bestimmte gefährliche Abfallmengen).Wenn keine Pflicht greift, zur Compliance/Optimierung der Abfallprozesse.
GefahrgutbeauftragterFür Unternehmen, die am Gefahrgutverkehr beteiligt sind; Ausnahmen in GbV § 2 (Kleinmengen etc.).Bei geringer Tätigkeit ohne Pflicht – zur Rechtssicherheit und Schulung.
Immissionsschutz-beauftragterFür bestimmte BImSchG-Anlagen nach 5. BImSchV (Anhang I).Für nicht genehmigungs­bedürftige Anlagen zur Umwelt-Compliance.
Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)ASiG: Für alle Arbeitgeber (interne oder externe Betreuung möglich).Zusätzliche Kapazität/Expertise, z. B. projektweise.
BrandschutzbeauftragterWenn behördlich/bauordnungsrechtlich/versicherungs­seitig gefordert; Leitlinien DGUV I 205-003 / vfdb 12-09/01.Präventiv zur Organisation/Schulung, auch ohne formale Pflicht.
CE-BeauftragterKeine gesetzliche „Beauftragten-Pflicht“ – Herstellerpflichten trotzdem zwingend.Als Rolle zur CE-Compliance (Maschinen-VO/-RL) und Risikobeurteilung.
Gewässerschutz-beauftragterFallweise behördlich angeordnet (WHG/AwSV-Kontext); nicht überall Standardpflicht.Für AwSV-Anlagen zur Entlastung und Nachweisführung.
GefahrstoffbeauftragterKein gesetzlich definierter Pflicht-„Beauftragter“ (Pflichten aus GefStoffV bestehen dennoch).Für Gefahrstoff­management (Kataster, SDB, Unterweisung).
LaserschutzbeauftragterPflicht bei Laser Klassen 3R/3B/4 nach OStrV § 5/TROS Laser.Bei Klasse 1/2 als Best-Practice.
StrahlenschutzbeauftragterBei genehmigungs-/anzeige­pflichtigen Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung nach StrlSchG.Für Audits/Organisation, wenn keine Pflicht greift.
SiGeKoBaustellV § 3: Pflicht, wenn mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind (mit Schwellen nach RAB 30).Auch unterhalb der Schwellen zur Koordination/Sicherheit.
Umweltmanagement-beauftragterPflicht im Systemrahmen (z. B. EMAS; Rollen nach ISO 14001 zuzuweisen) – gesetzlich nicht generell.Für Aufbau/Betrieb von UMS, Audits, Berichte.
StörfallbeauftragterFür Störfallbetriebe nach 12. BImSchV / in 5. BImSchV geregelte Fälle.Nahe Schwellenwerten zur Risikovorsorge/Behördenkommunikation.
Explosionsschutz-beauftragterKein gesetzlich vorgeschriebener „Beauftragter“; Explosionsschutzdokument ist jedoch Pflicht (BetrSichV/GefStoffV).Als verantwortliche Rolle für Zonenkonzepte, Zündquellenbewertung, Dokumentation.

Unsere externen Beauftragten im Überblick

♻️ Abfallbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Abfallverzeichnisverordnung (AVV)
  • Überwachung und Organisation der Abfallwirtschaft, Abfallbilanzen, Beratung zur Abfallvermeidung.

🚛 Gefahrgutbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG), ADR/RID/IMDG, GGVSEB
  • Rechtssichere Organisation und Dokumentation von Gefahrguttransporten.

☁️ Immissionsschutzbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Überwachung und Beratung zu Emissionen, Genehmigungsverfahren, Umweltschutzmaßnahmen.

👷 Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

  • Rechtliche Grundlage: Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Gefährdungsbeurteilungen, Prävention, Schulungen und Beratung im Arbeitsschutz.

🔥 Brandschutzbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: vfdb-Richtlinie 12-09/01, Arbeitsstättenverordnung
  • Organisation des Brandschutzes, Brandschutzordnungen, Flucht- & Rettungspläne.

🏷️ CE-Beauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, künftig Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
  • Risikobeurteilungen, EG-Konformitätserklärungen, Dokumentationspflichten.

💧 Gewässerschutzbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen)
  • Beratung und Überwachung beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

⚗️ Gefahrstoffbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), REACH/CLP-Verordnung
  • Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen.

🔬 Laserschutzbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: OStrV (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung), TROS Laserstrahlung
  • Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitskonzepte und Schulungen für Laseranlagen.

☢️ Strahlenschutzbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
  • Strahlenschutzkonzepte, Betriebsanweisungen, Unterweisungen.

🦺 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)

  • Rechtliche Grundlage: Baustellenverordnung (BaustellV)
  • Erstellung des SiGe-Plans, Koordination von Schutzmaßnahmen auf Baustellen.

🌍 Umweltmanagementbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: ISO 14001, EMAS-Verordnung
  • Betreuung von Umweltmanagementsystemen, interne Audits, Umweltberichte.

⚠️ Störfallbeauftragter

  • Rechtliche Grundlage: 12. BImSchV (Störfall-Verordnung)
  • Erstellung von Störfallkonzepten und Sicherheitsberichten, Behördenkommunikation.

Ihre Vorteile mit externe Beauftragte der LEOMA GmbH

  • Rechtssicherheit durch erfahrene Fachkräfte
  • Entlastung Ihrer internen Ressourcen
  • Praxisorientierte Beratung für effiziente und nachhaltige Prozesse
  • Ganzheitliche Betreuung – von Dokumentation bis Schulungen

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