
AwSV Anlagen Best Practices sind für Betreiber und Planer entscheidend, um rechtssicher und effizient mit wassergefährdenden Stoffen umzugehen.
Der Schutz unserer Gewässer ist kein „Nice-to-have“, sondern eine gesetzliche Pflicht. Die AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sorgt seit 2017 für einheitliche Regeln in ganz Deutschland. Sie betrifft praktisch jede Anlage, in der wassergefährdende Stoffe gelagert, abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder verwendet werden – vom Heizöltank über Galvanikanlagen bis hin zu Feuerverzinkereien.
Für Betreiber und Planer bedeutet das: Wer seine Anlage rechtssicher und nachhaltig betreiben möchte, muss sowohl die technischen Vorgaben kennen als auch die organisatorischen Pflichten im Griff haben.
LAU vs. HBV – was ist der Unterschied?

- LAU-Anlagen: Lagern, Abfüllen, Umschlagen. Typisch sind Tanklager, Umschlagplätze oder Containerflächen.

- HBV-Anlagen: Herstellen, Behandeln, Verwenden. Dazu zählen Produktionsprozesse wie Galvanikbäder, Lackieranlagen oder Feuerverzinkereien.
Beide Anlagentypen unterliegen der AwSV – allerdings mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Während bei LAU-Anlagen die Rückhaltung und sichere Lagerung im Vordergrund stehen, sind bei HBV-Anlagen zusätzlich die Prozesse und der laufende Betrieb kritisch.
AwSV Best Practices für Planung und Betrieb
Technisch:
- Rückhalteeinrichtungen so dimensionieren, dass mindestens das Volumen des größten Behälters sicher aufgefangen wird.
- Auffangwannen aus zugelassenen Materialien (z. B. nach StawaR oder DIBt) verwenden und auf fachgerechte Schweiß- und Abdichtarbeiten achten.
- Bodenflächen flüssigkeitsdicht ausführen und Abflüsse konsequent sichern.
- In der Oberflächentechnik (z. B. Galvanik) bewährt sich der Einsatz von säurefesten Wannen, geschlossenen Hallenbereichen und permanenter pH-Überwachung.
Organisatorisch:
- Vollständige Anlagendokumentation nach § 43 AwSV führen und regelmäßig aktualisieren.
- Betriebsanweisungen erstellen, die auch klare Notfallmaßnahmen enthalten.
- Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens jährlich schulen – mit schriftlichem Nachweis.
- Regelmäßige Eigenkontrollen und Begehungen durchführen und dokumentieren.
Zusammenarbeit:
- Prüfpflichtige Anlagen rechtzeitig durch anerkannte Sachverständige kontrollieren lassen.
- Für Einbau, Umbau oder Stilllegung die vorgeschriebenen Fachbetriebe nach § 62 AwSV beauftragen.
- Notfall- und Störfallpläne erstellen und im Ernstfall sofort handeln (Stillsetzen, Leckage sichern, Behörde informieren).
Häufige Fehler – und wie man sie vermeidet
Fehler | Risiko | Lösung |
---|---|---|
Zu kleines oder fehlendes Rückhaltevolumen | Austritt in Boden/Gewässer | Rückhaltung an größten Behälter anpassen |
Fehlende Prüfungen durch Sachverständige | Betriebsuntersagung, Bußgelder | Prüfintervalle einhalten, Termine fest planen |
Unvollständige Dokumentation | Beanstandung durch Behörden | Anlagenbuch, Lagepläne, Prüfberichte aktuell halten |
Keine oder veraltete Betriebsanweisung | Fehlbedienung, Störfälle | Anweisung mit Notfallplan erstellen und jährlich unterweisen |
Reparaturen ohne Fachbetrieb | Falsche Ausführung, Haftungsrisiko | Nur zertifizierte Fachbetriebe einsetzen |
Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch
Erhalten Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch alle Informationen – ganz ohne Risiko und Kosten. Wählen Sie einfach einen passenden Termin direkt online, und Sie erhalten sofortige Bestätigung sowie eine Erinnerungs‑Mail.
Jetzt Termin sichern und starten!
Ihr Partner für Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Brandschutz.