Laseranlagen sind aus modernen Produktions- und Forschungsprozessen nicht mehr wegzudenken. Gleichzeitig bergen sie erhebliche Risiken für Augen und Haut. Deshalb schreibt die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für Laser der Klassen 3R, 3B und 4 vor.
Mit einem externen Laserschutzbeauftragten der LEOMA GmbH erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzlichen Pflichten, sondern stellen auch sicher, dass Ihre Laseranwendungen sicher und effizient betrieben werden.
Unsere Leistungen im Überblick
- Übernahme der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gemäß OStrV und TROS Laserstrahlung
- Gefährdungsbeurteilungen für Laseranlagen
- Erstellung von Betriebsanweisungen & Sicherheitskonzepten
- Prüfung & Bewertung von Schutzmaßnahmen (technisch, organisatorisch, persönlich)
- Unterstützung bei Behörden- und Prüfverfahren
- Schulungen & Unterweisungen für Mitarbeitende im sicheren Umgang mit Laseranlagen
Ihre Vorteile mit LEOMA GmbH
- Externe Spezialisten mit fundiertem Fachwissen im Laserschutz
- Rechtssicherheit durch normgerechte Umsetzung aller Vorgaben
- Praxisnahe und effiziente Lösungen für Ihren Betrieb
- Entlastung interner Verantwortlicher
Vereinbaren Sie Ihr kostenloses Erstgespräch
Erhalten Sie in einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch alle Informationen – ganz ohne Risiko und Kosten. Wählen Sie einfach einen passenden Termin direkt online, und Sie erhalten sofortige Bestätigung sowie eine Erinnerungs‑Mail.
Jetzt Termin sichern und starten!
Mehr Über Uns!